Unsere Kosten sind so individuell wie Sie selbst

Wir lieben Transparenz. Daher können wir Ihnen erst nach unserem ersten und natürlich kostenlosen Beratungsgespräch einen verbindlichen Preis für unsere Leistungen nennen. Es kommt darauf an, welche Angebote Sie wie oft nutzen wollen: täglich, alle 2 Tage, wöchentlich, zeitlich begrenzt etc. Hierfür haben wir eine Checkliste vorbereitet. Bitte zögern Sie nicht, uns unter +49 (0) 175 4000 904 anzurufen oder das Kontaktformular zu nutzen. Unser erster Kontakt mit Beratung ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Gemeinsam finden wir Ihre Haushalthilfe!

In vielen Fällen ist die
Kostenübernahme
möglich.

Gesetzlich Versicherte haben häufiger als oftmals gedacht einen Anspruch auf die Kostenübernahme von Betreuungs- und Hilfeleistungen. Aber auch privat Versicherte erhalten Unterstützung.

Wir beraten Sie gerne eingehend und unterstützen Sie beim Beantragen der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, Pflegekasse oder Rentenversicherung.

In der Regel rechnen die gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger direkt mit uns ab. Es entstehen Ihnen für die bewilligte Leistung also keine Kosten und Sie müssen als gesetzlich Versicherter auch nicht in finanzielle Vorleistung gehen. Ihr Eigenanteil liegt bei mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag.

Kostenübernahme bei Schwangerschaft

Wenn Sie sich in der Schwangerschaft schonen sollen, verordnet Ihr Frauenarzt Ihnen eine Haushaltshilfe zur Entlastung und Unterstützung. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten. Dies gilt auch für die Zeit nach der Schwangerschaft, etwa bei der Geburt von Zwillingen, nach einem Kaiserschnitt oder einfach nur bei Schonungsbedarf, soweit dies von Ihrem Frauenarzt verordnet wird.

Kostenübernahme bei Krankheit

Bei Krankheit haben Sie nach Vorlage eines Attestes häufig Anspruch auf die Übernahme von Kosten. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder vorübergehender Pflegebedürftigkeit springt die Krankenkasse ein. Wenn Sie ein behindertes Kind oder Kinder unter 12 Jahren haben, müssen diese bei Ihrem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt betreut und versorgt werden. Die Kosten übernimmt grundsätzlich die Krankenkasse.

Kostenübernahme bei Pflegegrad

Ab dem Pflegegrad 1 haben die Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125,00 € pro Monat. Dieser Betrag kann angespart und jeder Zeit in Anspruch genommen werden. Der angesparte Betrag des vergangenen Jahres erlischt jedoch zum 30.06. des Folgejahres.
Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten!

20 % Steuerersparnis

Für Leistungen, die nicht von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen werden, erhalten Sie einen Zuschuss in Form einer Steuerminderung. 20 % (maximal 4.000 Euro) unseres Rechnungsbetrages können Sie von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Hier müssen Sie auch nichts beantragen. Dieses Geld steht Ihnen zu. Sie reichen unsere Rechnung einfach zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein. Sie zahlen keine Steuern, sind z. B. Rentner mit geringer Rente und von der Steuererklärung befreit? Auch dann helfen wir Ihnen weiter.

Wir informieren Sie gerne ausführlich

Wir beraten Sie kompetent und partnerschaftlich. Neben den oben genannten Beispielen gibt es noch viele weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme oder Bezuschussung durch Dritte. Lassen Sie uns darüber reden. Rufen Sie uns einfach unter +49 (0) 175 4000 904  an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Gemeinsam finden wir eine Haushalts- oder Betreuungshilfe für Sie!